In Übereinstimmung mit den geltenden Gesundheitsmaßnahmen ist der Zugang zum Landgut für die Öffentlichkeit ab 18 Jahren an folgende Vorlage gebunden:
- Entweder eine Impfbescheinigung (Pfizer-BioNTech, Moderna, AstraZeneca und Janssen), die über einen QR-Code überprüft wird;
- Oder ein negativer Test (PCR oder Antigen), der weniger als 72 Stunden alt ist, der über einen QR-Code überprüft wird;
- Oder ein Dokument, das Ihre kürzliche Genesung von Covid 19 belegt.
Die Pflicht zur Vorlage eines Gesundheitspasses gilt ab dem 30. September für die 12- bis 17-Jährigen.
Im Laden und auf den Toiletten müssen weiterhin Masken getragen werden.